Freitag, 14. Dezember 2007

Polizei und KVR lassen die Fliegenstraße in der Isarvorstadt zur No-Go-Area verkommen

Die Fliegenstraße in der Isarvorstadt: Beide Gehsteigseiten sind immer zugeparkt
No-Go-Area für Menschen mit Kinderwagen, für Rollstuhlfahrer, aber auch für Passanten, die ganz einfach ungestört auf dem Bürgersteig gehen wollen, ist die Fliegenstraße in der Münchner Isarvorstadt, nicht weit vom Sendlinger Tor Platz.
Polizei und Verkehrbehörde im Kreisverwaltungsreferat dulden seit Jahren die chaotische Situation, was den sogenannten ruhenden Verkehr in dieser Straße betrifft. Auf beiden Seiten werden die Gehsteige in der Fliegenstraße ständig von PKW und auch größeren Fahrzeugen als Parkplatz missbraucht und behindern und versperren so die Nutzung für Fußgänger. In der Regel kann man sich als Einzelperson an den PKW vorbeizwängen, zwei Passanten können dagegen nicht nebeneinander gehen. Für Menschen mit Kinderwagen oder gar für Rollstuhlfahrer gibt es kein Durchkommen.

Fußgänger müssen sich zwischen Gehsteigparkern und Hauswand durchzwängen

Der katastrophale Zustand besteht seit Jahren und wird von Polizei und KVR geduldet. Das KVR weigert sich hier eine vernünftige Lösung herbeizuführen, obwohl diese leicht zu erreichen wäre, nämlich durch ein einseitiges Halteverbot. Dies besteht zum Beispiel in der parallel zur Fliegenstraße liegenden Augsburger Straße, was dazu führt, dass dort in der Regel auf beiden Seiten die Bürgersteige völlig von PKWs frei sind.

Das KVR begründet die ablehnende Haltung zur Einrichtung von Halteverboten damit, dass dies einen Eingriff in die Belange der anliegenden Bewohner darstellen würde. Eine wirklich absurde Begründung. Als ob die verparkten Gehwege nicht einen viel massiveren Eingriff in die Belange der Bewohner darstellen würden, und zwar für die schwächeren unter ihnen, also Kinder, alte Menschen, Behinderte. Die Begründung ist auch deshalb im Beispiel Fliegenstraße völlig unverständlich, wenn, wie genannt, in einer Parallelstraße, also der Augsburger Straße, sehr wohl ein Halteverbot erlassen werden konnte.


In der Augsburger Straße, die parallel zur Fliegenstraße verläuft, sind auf beiden Seiten die Gehsteige frei. Hier gilt auf einer Seite ein Halteverbot, das das KVR in der Fliegenstraße nicht einrichten will. In der Fliegenstraße heißt es Autos vor Menschen.


Das Beispiel Fliegenstraße wiederholt sich in vielen Münchner Stadtteilen, sodass oft ganze Straßenzüge überhaupt für Fußgänger nur begehbar sind, wenn diese auf der Fahrbahn ausweichen und sich damit einem gefährlichen Risiko aussetzen.

(Alle Fotos stammen von einem Werktag im Dezember 2007; Fotos: Carlos Lopes)

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