Der katastrophale Zustand besteht seit Jahren und wird von Polizei und KVR geduldet. Das KVR weigert sich hier eine vernünftige Lösung herbeizuführen, obwohl diese leicht zu erreichen wäre, nämlich durch ein einseitiges Halteverbot. Dies besteht zum Beispiel in der parallel zur Fliegenstraße liegenden Augsburger Straße, was dazu führt, dass dort in der Regel auf beiden Seiten die Bürgersteige völlig von PKWs frei sind.
Das KVR begründet die ablehnende Haltung zur Einrichtung von Halteverboten damit, dass dies einen Eingriff in die Belange der anliegenden Bewohner darstellen würde. Eine wirklich absurde Begründung. Als ob die verparkten Gehwege nicht einen viel massiveren Eingriff in die Belange der Bewohner darstellen würden, und zwar für die schwächeren unter ihnen, also Kinder, alte Menschen, Behinderte. Die Begründung ist auch deshalb im Beispiel Fliegenstraße völlig unverständlich, wenn, wie genannt, in einer Parallelstraße, also der Augsburger Straße, sehr wohl ein Halteverbot erlassen werden konnte.
Das Beispiel Fliegenstraße wiederholt sich in vielen Münchner Stadtteilen, sodass oft ganze Straßenzüge überhaupt für Fußgänger nur begehbar sind, wenn diese auf der Fahrbahn ausweichen und sich damit einem gefährlichen Risiko aussetzen.
(Alle Fotos stammen von einem Werktag im Dezember 2007; Fotos: Carlos Lopes)
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